Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma
JMT Deutschland GmbH

I. Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der JMT Deutschland GmbH erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden bedürfen schriftlicher Bestätigung.

II. Vermietung

1. Gegenstand der Vermietung

Mietgegenstand sind die in der Auftragsbestätigung angegebenen Möbel, Geräte, Bodenbeläge und sonstigen Zubehörteile. Sie werden dem Mieter zur gewöhnlichen Verwendung überlassen.

2. Mietzeit

 

 

  1. Der Mietgegenstand wird für die vereinbarte Dauer der Veranstaltung/Messe zur Verfügung gestellt.
  2. Bei einer Überschreitung der Mietzeit ist der Vermieter berechtigt, bis zur Herausgabe des Mietgegenstands die vereinbarte Miete je angefangener Mieteinheit als Nutzungsentschädigung zu beanspruchen. Die Geltendmachung eventueller weiterer Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.
  3. Eine Mieteinheit entspricht auf Basis:

1. Eventpreisliste maximal 3 Tagen (Samstag und Sonntag = 1 Tag)
2. Messepreisliste maximal 10 Tagen

 

 

3. Mietpreise

 

 

  1. Die Angebote des Vermieters sind unverbindlich und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
  2. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich ohne jeden Abzug und zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  3. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die Kosten für Anlieferung, Montage, Demontage und Abholung des Mietgegenstands zum und vom Veranstaltungsort, sowie die Kosten für das Verteilen des Mietmobiliars am Veranstaltungsort nicht im Mietpreis enthalten und werden gesondert berechnet. Der Mietzins wird bei der Abholung/Anlieferung fällig.

 

4. Lieferung

 

  1. Sofern kein Eigentransport vereinbart ist, erfolgt die Aus­lieferung zum vereinbarten Zeitpunkt durch den Vermieter. Ist kein Zeitpunkt vereinbart, erfolgt die Lieferung vor Beginn der Veranstaltung, für die die Anmietung erfolgt. Fixtermine bedürfen ausdrücklicher Vereinbarung und einer schriftlichen Bestätigung des Vermieters.
  2. Liefer­ und Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt, die dem Vermieter die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Vermieter auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
  3. Der Mieter ist verpflichtet, sich bei der Abholung/An­lieferung unverzüglich vom ordnungsgemäßen Zustand der Möbel und der Vollständigkeit der Lieferung zu überzeugen. Etwaige diesbezügliche Reklamationen müssen innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Spätere Beanstandungen werden nicht anerkannt.
  4. Der Mietgegenstand ist nach Ende der Mietzeit abholfertig bereitzustellen oder, falls vereinbart, zurück zu liefern.
  5. Ein Eigentransport durch den Mieter hat in geschlossenen und sauberen Fahrzeugen zu erfolgen. Das Transportrisiko trägt in diesem Fall der Mieter.

 

5. Verwendung und Haftung

 

  1. Der Mietgegenstand wird für die in der Auftragsbestätigung genannte Veranstaltung überlassen. Eine anderweitige Verwendung während der Mietzeit oder im Anschluss daran ist nicht erlaubt.
  2. Für Verlust und Beschädigungen während der Mietzeit haftet der Mieter für den Zeitwert des jeweiligen Gegenstands zuzüglich eventueller Wiederbeschaffungskosten.
  3. Der Mieter hat den Vermieter unverzüglich über Beschä­digungen des Mietgegenstands zu unterrichten. Gleiches gilt, wenn der Mietgegenstand abhandenkommt oder Dritte in irgendeiner Form Rechte am Mietgegenstand geltend machen.
  4. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand 48 Stunden über den vereinbarten Rückgabetermin hinaus gegen Verlust und Beschädigung zu sichern, danach haftet er nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  5. Der Vermieter haftet für Personenschäden nur bei Ver­schulden. Für sonstige Schäden haftet er nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.

 

6. Versicherung

Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand gegen Diebstahl zu versichern. Auf Verlangen des Vermieters ist der Abschluss der Versicherung unverzüglich nachzuweisen.

III. Verkauf

1. Kaufsache

Kaufsache sind die im Liefervertrag genannten Gegenstände. Dabei handelt es sich, je nach Kennzeichnung, um Neu­ oder Gebrauchtware.

2. Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.

3. Anzeigepflicht

 

Solange das Eigentum nicht übergegangen ist, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen, falls der gelieferte Gegenstand gepfändet wird oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.

4. Gewährleistung

  1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf Vollständigkeit und ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen und Beanstandungen unverzüglich mitzuteilen.
  2. Im Fall von Mängeln kann der Verkäufer die Art der Nach­erfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) zunächst frei wählen. Im Übrigen haftet er entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Für Gebrauchtware gilt eine Gewährleistungsfrist von sechs Monaten ab Übergabe der Sache an den Käufer.

5. Haftung bei Versand

Wird die Kaufsache auf Wunsch des Käufers an diesen versandt, so geht mit der Absendung die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und/oder wer die Fracht kosten trägt. Der Abschluss einer Transportversicherung ist Sache des Käufers.

6. STORNIERUNG VON MIETVERTRÄGEN

Es gelten die gesetzlichen Regelungen.

IV. Gerichtsstand und Teilnichtigkeit

 

Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten für die JMT Deutschland GmbH: Hamburg

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: März 2021